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   BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72   

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https://dejure.org/1975,2262
BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72 (https://dejure.org/1975,2262)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1975 - V CB 83.72 (https://dejure.org/1975,2262)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1975 - V CB 83.72 (https://dejure.org/1975,2262)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Das Gericht konnte vielmehr ohne Rücksicht auf die von den Klägern nicht beanstandeten Teile ihrer Zuteilung, insbesondere das Grundstück 246, die Abfindung neu gestalten, denn bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibt die gesamte Abfindung eines Beteiligten in der Schwebe, unabhängig davon, ob wegen einzelner Grundstücke oder gegen die gesamte Abfindung Beschwerde erhoben worden ist (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Ihr Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei auf die von ihnen näher bezeichneten sachlich-rechtlichen Einwendungen sowie auf ihren tatsächlichen Vortrag nicht oder nur unzureichend eingegangen, enthält nicht die Darlegung eines Verfahrens mangels der in § 133 Nr. 5 VwGO bezeichneten Art. Ein Verstoß im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 15. März 1973 (BVerwGE 42, 92) darauf hingewiesen, daß es für die Bemessung der Beiträge ohne rechtliche Bedeutung ist, ob der Betroffene wertgleich abgefunden wurde.
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Es kann deshalb keine Rede sein, das Flurbereinigungsgericht habe in seinen zurückverweisenden urteilen in unzulässiger Weise die beiden in § 144 FlurbG vorgesehenen Möglichkeiten vermischt, indem es dem Spruchausschuß eine bestimmte Maßnahme vorschrieb und gleichzeitig zur Änderung des Plans zurückverwies (vgl. hierzu Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51]).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in Verfahren, die die Anfechtung von Flurbereinigungsplänen zum Gegenstand haben, die möglicherweise zu erwartenden gerichtlichen Planänderungen vor Erlaß der Entscheidung bekanntzugeben sind (vgl. insbesondere BVerwGE 2, 197; Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG V C 30.72 -).
  • BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in Verfahren, die die Anfechtung von Flurbereinigungsplänen zum Gegenstand haben, die möglicherweise zu erwartenden gerichtlichen Planänderungen vor Erlaß der Entscheidung bekanntzugeben sind (vgl. insbesondere BVerwGE 2, 197; Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG V C 30.72 -).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.74

    Weiterführung eines öffentlichen Weges über ein Hofgrundstück - Belastung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
    Eine auch im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren unzulässige Verböserung (vgl. hierzu Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG V C 30.74 -) ist nicht darin zu sehen, daß das Flurbereinigungsgericht das den Klägern zugeteilte Grundstück ... um 5339 WVZ verkleinert hat.
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